BÜCKEBURG (hb/m). Bei der auf Veranlassung der Vermögensverwaltung Erben Dr. Karl Goldschmidt GmbH, Essen ("VVG"), einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung im Hannover Congress Centrum am vergangenen Freitag haben die Aktionäre der Neschen AG die Abstimmung über die Durchführung einer Sonderprüfung mit einer Mehrheit von 62,3 Prozent abgelehnt. Die "VVG" hatte hierbei eine nochmalige Prüfung bestimmter Bilanzpositionen aus den Jahren 2003 bis 2005 gefordert.
Vorstandssprecher Stefan Zinn freut sich über die Mehrheitsentscheidung der Aktionäre gegen eine Sonderprüfung.
Für den zweiten Tagesordnungspunkt, in dem die "VVG" einen Antrag auf Bestellung eines bestimmten Sonderprüfers gestellt hatte, war eine weitere Abstimmung somit nicht mehr notwendig. Die Stimmen der Organmitglieder Stefan Zinn und Rolf Zinn waren bei der Abstimmung aufgrund ihrer Vorstands- beziehungsweise Aufsichtsratstätigkeit in den entsprechenden Jahren ausgeschlossen. Der Vorstand der Neschen AG erklärte gegenüber der Presse, "dass die Verwaltung der Neschen AG sich aufgrund der breiten Zustimmung auf der Hauptversammlung in ihrer bisherigen Einschätzung bestätigt sieht". Foto/Archiv: hb/m