BÜCKEBURG (hb/m). Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolgeregelung haben die Eheleute Rolf und Jutta Zinn die jeweiligen Aktienbestände vollständig am 11. Februar 2008 an ihre Söhne übertragen. Stefan Zinn hält somit nun 13,24 Prozent und Oliver Zinn hält 9,80 Prozent an der Neschen AG. Wie der Vorstand der Neschen AG mitteilt, wird Rolf Zinn unverändert als Mitglied des Aufsichtsrates der Neschen AG tätig sein und das Unternehmen insbesondere im Bereich der Archivcentren unterstützen. Foto: hb/m
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Neschen AG informiert Aktionäre
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