BÜCKEBURG (hb). Am Samstag war es gegen 5 Uhr in einer Bückeburger Gaststätte zu Unstimmigkeiten gekommen, die daraus resultierten, dass ein Gast seine Zeche nicht bezahlen konnte. Es wurde die Polizei gerufen, die im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme bei dem 22-jährigen Gast eine Schreckschusswaffe vorfanden. Eine Erlaubnis für diese Waffe konnte der Mann nicht vorweisen. Gegen ihn wurde jetzt ein Verfahren wegen Betrug und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Schreckschusswaffe wurde von den Beamten sichergestellt.
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Ein Gast zahlt die Zeche nicht
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