BÜCKEBURG (hb/m). Die Neschen AG teilt nach der schriftlichen Zustellung des Urteils mit, dass das Verfahren der Vermögensverwaltung Erben Dr. Karl Goldschmidt GmbH, Essen (VVG) auf Bestellung eines Sonderprüfers gegen die Neschen AG vom Landgericht Hannover mit Beschluss vom 16. Juli 2008 erstinstanzlich in vollem Umfang abgewiesen wurde. Ob die VVG gegen den Beschluss des Landgerichtes Beschwerde einlegt, ist der Neschen AG nicht bekannt.
-
Klage wird abgewiesen
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum