1. Stadt ermittelt Kita-Bedarf

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    BÜCKEBURG (hb/m). Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagestätte für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr. Die Stadt Bückeburg erwägt, vor diesem Zeitpunkt Plätze für Kinder unter 3 Jahren einzurichten. Um einen konkreten Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Stadt Bückeburg zu ermitteln, werden alle interessierten Eltern gebeten, bei der Stadt Bückeburg eine Voranmeldung für einen solchen Platz abzugeben. Diese Voranmeldungen gibt es in jeder Kindertagesstätte oder an der Information in der Stadtverwaltung. Die Voranmeldungen sollen bis spätestens zum 30. September wieder an die Stadt Bückeburg zurückgeschickt werden.