1. Herbstlaub - Wer muss kehren?

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    BÜCKEBURG (ro). Goldener Oktober - goldenes Herbstlaub. So schön es ist, so gefährlich kann es werden. So sorgt z.B. nasses Laub unter dem Druck von Schuhsohlen dafür, dass auf Gehwegen eine rutschige Schmierschicht entsteht. Dies führt Jahr für Jahr zu Unfällen mit hohen Sach- und Körperschäden. Haus & Grund Bückeburg und Umgebung weist darauf hin, dass die Gemeinde die Kehrpflicht meist auf die Grundstückseigentümer überträgt. Die Eigentümer wiederum vereinbaren üblicherweise mit ihren Mietern, dass diese die Gewege von Laub befreien. Dazu erläutert Klaus Rohde, Vorsitzender von Haus & Grund Bückeburg und Umgebung: Der Vermieter muss trotzdem den Mieter in regelmäßigen Abständen auf seine Zuverlässigkeit überprüfen. In einem Gebäude mit Eigentumswohnungen teilen sich in der Regel alle Eigentümer die Laubfegepflicht und alle Parteien haften bei Unfällen gleichermaßen. Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei Ihrem Haus & Grund-Ortsverein in Bückeburg, Schulstraße 16a.