BÜCKEBURG (hb/m). Amtsgericht und Landgericht Bückeburg bieten ab dem 1. Juli die gerichtsnahe Mediation an. Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren, bei dem streitende Parteien mit Hilfe eines fachlich ausgebildeten allparteilich Dritten – der/die Mediator/in – versuchen, eine einvernehmliche Lösung ihres Konfliktes zu finden. Das anhängige Gerichtsverfahren ruht zwischenzeitlich, wobei die Verfahrensunterbrechung zur Durchführung der Mediation nur kurz andauert.
Als erfolgreich ausgebildete Mediatoren stehen die folgenden Richterinnen und Richter bereit: Vizepräsident des Landgerichts Peters und Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Brüninghaus beim Landgericht Bückeburg sowie die Richterinnen am Amtsgericht Lehmann und Rusch-Bilstein beim Amtsgericht Bückeburg. Nähere Informationen erhalten Interessierte über die im Justizzentrum Bückeburg ausliegenden Flyer sowie über die Internetseiten des Landgerichts und Amtsgerichts.
Die Teilnahme an der Mediation erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis in einem nicht öffentlichen vertraulichen Verfahren. Zusammen mit den Rechtsanwälten unterstützt der/die Mediator/in die Parteien bei ihrer selbstbestimmten, einverständlichen, kreativen und nachhaltigen Konfliktlösung. Ein Mediationstermin wird kurzfristig angeboten.
Eine erfolgreiche Mediation endet mit einer schriftlichen Vereinbarung, die als gerichtlicher Vergleich zu einem Abschluss des Rechtsstreits führt. Im Falle einer gescheiterten Mediation wird das Gerichtsverfahren unverzüglich fortgesetzt; Nachteile entstehen durch die kurzzeitige Verfahrensunterbrechung nicht. Es gibt keine Verlierer, sondern nur Gewinner. Die Mediation kostet keinen Cent zusätzlich. Jede Partei kann sie jederzeit abbrechen. Der/die Mediator/in ist nicht der entscheidende Richter, sondern ein Vermittler, der den Parteien hilft, ihre wesentlichen Interessen und Aspekte zu berücksichtigen sowie festgefahrene Situationen zu überwinden. Der Kern der Auseinandersetzung soll aufgedeckt werden.
Die Vorteile der Mediation sind: geringere psychischen Belastung, Zeitgewinn, Kostenersparnis und Erhöhung der Zufriedenheit mit dem Verfahren und seinem Ausgang. Die Parteien begegnen sich in speziell hierfür eingerichteten Räumlichkeiten "auf Augenhöhe".