1. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

    Auch bei geringen Schäden kann es für Ertappte teuer werden

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    BÜCKEBURG (hb). Immer wieder entfernen sich Unverbesserliche vom Ort des Geschehens, wenn sie ein anderes Fahrzeug angefahren haben. So etwas passiert fast täglich, wie die Polizei jetzt mitteilt.

    So geschehen wieder am Dienstag zwischen 16 und 18 Uhr. Ein Besucher des Relax-Sportstudios hatte seinen schwarzen Scirocco dort auf dem Parkplatz abgestellt. Als er zu seinem Pkw zurückkam, musste er feststellen, dass die hintere Stoßstange auf der rechten Seite beschädigt war. Der rote Lackabrieb des verursachenden Fahrzeugs war deutlich zu erkennen.

    Am Mittwoch zwischen 19.15 und 20.10 Uhr war es ebenfalls ein weinrotes Fahrzeug, das einen auf dem E-Center Parkplatz am Weinberg abgestellten silberfarbenen Mercedes auf der linken Seite beschädigt und sich der Fahrer unerkannt vom Unfallort entfernt hat.

    Die Polizei erklärt, dass für den Geschädigten schnell einige Hundert Euro an Reparaturkosten entstehen, auch wenn die verursachten Schäden zunächst als gering eingestuft werden.

    Es ist für die Polizei unverständlich, dass die Verursacher in schöner Regelmäßigkeit Unfallflucht begehen, obwohl sie für ihre Haftpflichtversicherung Beiträge entrichten, damit diese den Schaden reguliert.

    Unfallflucht sei auch bei kleinen Schäden kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dann kann es für ertappte Verursacher richtig teuer werden.