BÜCKEBURG (em). Nach Arbeitsbesuchen in den Amtsgerichten Rinteln und Stadthagen traf der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Grant Hendrik Tonne im Landgericht Bückeburg mit Vertretern der Behördenleitung des Landgerichts Bückeburg und Vertretern der Behördenleitung und des Personalrates des Amtsgerichts Bückeburg zusammen. Schwerpunktthemen des rund zweistündigen Gespräches waren die personelle Ausstattung der Gerichte sowie Sicherheitsaspekte. Die Frage, ob ein Gericht über genügend Personal verfügt, wird anhand so genannter Pebbsy-Zahlen ermittelt. "Pebbsy" ist ein standardisiertes Berechnungssystem. Zur Ermittlung des Personalbedarfs einer Justizbehörde. Aktuelle Erhebungen lassen dabei erkennen, dass die Arbeitsbelastung der Richter landesweit höher ist als vorgesehen, hingegen im sogenannten mittleren Dienst (Geschäftsstellen, Serviceeinheiten) zumindest "auf dem Papier" eine Unter-Auslastung besteht.
Hier gibt es nach Meinung insbesondere der Vertreter des Personalrates Nachbesserungsbedarf. Gerade bei kleineren Gerichten sind die Tätigkeiten der Mitarbeiter im mittleren Dienst nicht auf einen Fachbereich beschränkt. Sie müssen quasi "alles können". Auch werde die Zeit, die die Mitarbeiter der Gerichte im Gespräch mit Bürgern verbringen, um sich deren Anliegen widmen zu können, kaum berücksichtigt. "Die Berechnungsgrundlage stimmt einfach nicht. Da muss nachgebessert werden", lautet das eindeutige Fazit des Landtagsabgeordneten. Positiv vermerkten die Justizangehörigen die baulichen Zustand der Gerichtsgebäude in Bückeburg: "Es wurde investiert und es wird weiter investiert." Allerdings wünsche man sich sowohl am Amts- wie auch am Landgericht eine höhere Zuverlässigkeit der bauausführenden Betriebe: Das Land solle deshalb, so Tonne, sein Augenmerk nicht allein auf den günstigsten Anbieter legen, sondern auch Verlässlichkeit und Arbeitstempo berücksichtigen. Die Sicherheit an deutschen Gerichten ist immer wieder Thema in der Öffentlichkeit: Meist dann, wenn es zu Bluttaten im Gerichtssaal gekommen ist. Die Frage nach dem Umfang der Sicherheitskontrollen in den Gerichten sei letztlich eine politische Entscheidung, erklärten die Vertreter der beiden Gerichte. Natürlich müsse den Bürgern der ungehinderte Zugang zur Justiz und gerade auch zu öffentlichen Sitzungen möglich sein. Gleichzeitig habe aber das Personal und auch das Publikum ein Recht auf ein Mindestmaß an Sicherheit, und zwar, bevor etwas passiert ist. Foto: privat