BÜCKEBURG (hb/m). Ab dem Jahr 2013 besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr auf einen Betreuungsplatz; sei es im Kindergarten, Krippe oder in der Tagespflege.
"Wir sind in Bückeburg im Vergleich zu anderen Kommunen in der Entwicklung weit vorn", erklärten Bürgermeister Reiner Brombach und Margarete Kohlmann vom Kinder- und Familienservicebüro im Pressegespräch.
Die Betreuung von Kleinkindern soll Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Die Tagespflege ist besonders für Kinder unter drei Jahren sowie für Randzeitenbetreuung vor oder nach Schul- oder Kindergartenzeiten von großer Bedeutung. In der Tagespflege werden die Kinder von qualifizierten Tagesmüttern in Kleinstgruppen bis zu fünf Kindern im familiären Rahmen betreut und in ihrer Persönlichkeit gestärkt.
"In Bückeburg sind zurzeit etwa 20 Tagesmütter im Einsatz, die rund 60 Kinder zu sehr unterschiedlichen Zeiten betreuen", berichtet Margarete Kohlmann. Die Nachfragen von Eltern zur Betreuung ihrer Kinder werden laut Kohlmann immer individueller. So gebe es Nachfragen für eine Wochenendbetreuung oder in den Abendstunden; auch der Bedarf für eine Übernachtbetreuung sei vorhanden.
Um all diesen Bedürfnissen, die sich aus den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt mit den immer flexibleren Arbeitszeiten ergeben haben, nachkommen zu können, werden dringend neue Tagespflegepersonen gesucht. Sie müssen Freude an der Arbeit mit Kindern haben und über die nötige Zeit, Räumlichkeiten und Motivation verfügen. Das Alter sollte zwischen 25 und 60 Jahre liegen.
"Eine Tagesmutter muss physisch und psychisch belastbar sein und über Kooperations- und Organisationsfähigkeit verfügen", erläutert Kohlmann. Tagespflege darf nur von Personen ausgeführt werden, die eine Ausbildung als Erzieherin, Sozialassistentin oder Kinderpflegerin haben oder über eine Qualifizierung zur Tagespflegeperson verfügen.
Die Qualifizierung wird von der Kinderbetreuungsagentur (KiBA/Jugendamt) durchgeführt und beinhaltet 160 Stunden Ausbildung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes mit abschließender Prüfung; Erste-Hilfe-Kurs am Kind sowie regelmäßige Fortbildungen. "Die Bezahlung ist mit 3,50 Euro pro Stunde recht gering", räumt Kohlmann ein. Da aber mehrere Kinder in der Gruppe betreut werden dürfen, käme so ein angemessener Stundenlohn zustande.
Interessierte Personen können sich bei Margarete Kohlmann im Kinder- und Familienservicebüro telefonisch (05722 / 206-155) melden. Foto: pr/hb