BÜCKEBURG (hb/m). Die Stadt Bückeburg weist darauf hin, dass Osterfeuer grundsätzlich anzeige- und genehmigungspflichtig sind. Da Osterfeuer generell geeignet sind, die Umwelt zu schädigen, sollten nur wenige Osterfeuer genehmigt werden. Ein weiteres Kriterium zur Genehmigung ist die Tatsache, dass es sich bei der geplanten Veranstaltung um ein über Jahre hinweg gepflegte altes Brauchtum handelt. Voraussetzung ist ebenfalls ein öffentlicher Charakter. Beim Abbrennen von traditionellen Osterfeuern steht der alte Brauch im Vordergund und nicht die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass es sich bei ihrem Feuer um Brauchtumspflege mit öffentlichem Charakter handelt. Wer dennoch glaubt, eine Genehmigung erhalten zu können, kann sich bei der Stadt über die beim Verbrennen zu beachtenden Mindestabstände zu Gebäuden informieren.
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Osterfeuer nur mit Genehmigung
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