1. Anleinpflicht für Hunde

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    BÜCKEBURG (hb/m). Die Stadt teilt mit, dass zum Schutz der wildlebenden Tiere während der Brut- und Setzzeit Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine zu führen sind. Dies gilt sowohl für die freie Landschaft als auch für öffentliche Anlagen.