BÜCKEBURG (hb/m). In Osna-brück hat die 41. Jahrestagung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder stattgefunden. Der Konferenz gehören der Präsident und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts sowie die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der Verfassungsgerichte der Länder an.
Niedersachsen war nach 1978 und 1991 zum dritten Mal Gastgeber der Jahrestagung.
Bürgermeister Reiner Brombach (l.) begrüßt die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder.
Nach Abschluss der Konferenzberatungen sind die Teilnehmer am Freitagnachmittag nach Bückeburg gekommen, wo sie von Bürgermeister Reiner Brombach im Historischen Ratssaal empfangen wurden und sich ins Goldene Buch der Stadt eingetragen haben. "Bückeburg war einst Landeshauptstadt und konnte einige Rechte aus dieser Zeit hinüberretten", meinte Brombach. So sei in der Landesverfassung Bückeburg als Sitz des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes festgeschrieben worden.
Der Bürgermeister gab den Gästen ("eine hohe Ehre für die Stadt") einen kurzen Einblick in die Stadtgeschichte und betonte die Bedeutung des Fürstenhauses für die Stadtwerdung in der Vergangenheit und in der Gegenwart ("er ist Prinz, aber auch unser Fürst"). 1946 habe die Stadt ihren Status als Landeshauptstadt verloren, was den Schaumburg-Lippern nicht gefallen habe.
So habe es dann 1975 ein Volksbegehren gegeben, das sogar erfolgreich gewesen sei. Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier habe durch sein Wirken, so Brombach, das Identitätsbewusstsein der Schaumburger noch weiter gesteigert. Es gebe Tendenzen zu einer Kreisreform und dem Zusammenschluss von Landkreisen, "gegen die wir Schaumburger uns wehren werden". In den letzten Jahren seien viele Behörden abgezogen worden, "so dass wir froh sind, den Staatsgerichtshof, ein Juwel, in unserer Stadt zu haben."
Professor Dr. Jörn Ipsen, gastgebender Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, stellte fest, dass er bald nach Amtsantritt gemerkt habe, dass Bückeburg "keine Kleinstadt, sondern eine Residenzstadt" ist. Überhaupt passe der Begriff "Kleinstadt" überhaupt nicht. Tief beeindruckt habe ihn das kulturelle Leben in der Stadt.
Bei der Abstimmung 1975 habe man geglaubt, ohne das Land Niedersachsen existieren zu können. Der Bundesgesetzgeber habe dann bestimmt, dass Schaumburg-Lippe bei Niedersachsen bleibt. Es sei eine "List der Vernunft" gewesen, dem Mehrheitswillen nicht zu entsprechen; sonst hätte Bückeburg auch einen eigenen Staatsgerichtshof bekommen. Foto: hb/m