1. Versorgung der Bevölkerung verschlechtert sich

    Offenes Schreiben der SPD-Ratsfraktion an Kassenärztliche Vereinigung / Kritik an Vorgehensweise

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    BÜCKEBURG (hb/m). Im Zuge der Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes in den Gemeinden Bückeburg, Obernkirchen, Eilsen, Auetal und Rinteln hatte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) in Hannover mit einem Organisationsbescheid im April die Zusammenlegung der oben genannten Gemeinden angeordnet. Die Versorgung soll durch Einrichtung einer Bereitschaftsdienstpraxis am Krankenhaus Rinteln erfolgen.

    Bernd Insinger: "Ohne Not wird ein gutes und funktionierendes Bereitschaftsdienstsystem zerschlagen."

    In einem vom Fraktionsvorsitzenden Bernd Insinger unterschriebenen offen Brief an die KVN weist die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bückeburg darauf hin, "dass sich die Versorgung der Bevölkerung im Nordbereich dieses Gebiets, insbesondere in Bückeburg, durch diese neue Struktur erheblich verschlechtert". Die Anfahrstrecken zur Bereitschaftsdienstpraxis und der damit verbundene Zeitaufwand würden sich unverhältnismäßig vergrößern. Gerade die Bevölkerungsgruppen, die häufiger ärztlicher Hilfe bedürften, wie zum Beispiel Kinder und ältere Menschen, verfügten oft selbst oder in ihrem Umfeld nicht über entsprechende Transportmöglichkeiten. Nicht zu vernachlässigen sei der hohe Fahrtkostenaufwand (Taxi) gerade für oben genannte Gruppen.

    Auch der Arzt im Fahrdienst habe häufig gegenüber der bisherigen Situation erheblich längere Anfahrtswege zu bewältigen. "Die dadurch unnötig verstreichende Zeit ist nicht hinzunehmen, nicht jeder Patient ruft (in Verkennung der Situation) gleich den Notarzt", heißt es in dem Schreiben. "Durch Ihre Maßnahmen soll hier ohne Not ein gutes und funktionstüchtiges Bereitschaftsdienstsystem zerschlagen werden", kritisiert Insinger. Die Sozialdemokraten appellieren an die KVN, "den Organisationsbescheid zur Einrichtung eines Bereitschaftsdienstbereichs Schaumburg Süd zurückzunehmen und den bewährten Bereitschaftsdienst für Bückeburg, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Obernkirchen und Eilsen, beizubehalten.

    Foto: hb/m