1. Erst zum Schiedsmann und dann vor Gericht

    Neues Schlichtungsgesetz / Stärkung des Ehrenamts

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    BÜCKEBURG (hb/m). Wer mit seinem Kontrahenten vor Gericht ziehen will, muss seit Anfang des Jahres auch in Niedersachsen in einigen im Gesetz beschriebenen Fällen erst einen Einigungsversuch unternehmen. Anderenfalls wird eine Klage vor Gericht als unzulässig abgewiesen. Grundlage dieses Verfahrens ist das neue Gesetz zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung.

    Es gibt demnach zukünftig in Niedersachsen Streitfälle, in denen eine vorgerichtliche oder außergerichtliche Schlichtung versucht werden kann und daneben Fälle, in denen ein außergerichtlicher Einigungsversuch vor Klagerhebung zwingend erfolgen muss. Obligatorisch ist ein Schlichtungsversuch bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Verletzungen der persönlichen Ehre.

    Das Niedersächsische Justizministerium verspricht sich von der Neuregelung einen Beitrag zur konsensualen Streitbeilegung und eine Förderung des Ehrenamts. Die außergerichtliche Einigung wird nämlich den Schiedsleuten anvertraut. Der Bückeburger Schiedsmann Reinhard Meiffert bedauert, dass Meinungsverschiedenheiten nicht im frühen Stadium bei einem Gespräch am Gartenzaun mit einer Flasche Bier wie früher ausgeräumt werden. Meiffert hat inhaltlich überwiegend mit "Grenzstreitigkeiten, Beleidigungen und Lärm" zu tun. Bei 24 Fällen hat er eine Erfolgsquote von rund 60 Prozent. "Es ist nicht so, dass beide Seiten mit einem Vergleich zufrieden sind, oft gibt einer nur irgendwann nach", erläutert der Schiedsmann.

    "Viele wollen ein Urteil haben und Recht bekommen", meint Jörg Peters, Vizepräsident des Landgerichts, und macht die gesellschaftliche Entwicklung dafür verantwortlich. Auch die Rechtsanwälte müssten umdenken, so Peters; "denn auch ein Vergleich kann ein Sieg sein". Mit einer nennenswerten Entlastung der Gerichte rechnet Armin Böhm, Direktor des Amtsgerichts, eher nicht. Dazu müsste der Katalog erweitert werden. "Dies sind nicht die Sachen, mit denen die Leute vor Gericht ziehen", meint Böhm, der den Schiedsleuten eine gute Arbeit bescheinigt. Schiedsmann Reinhard Meiffert ist unter den Rufnummern 05722 / 206-0, 0172 / 145 08 88 zu erreichen. Foto: hb/m