1. Der Staatsgerichtshof erklärt jetzt das Hochschulgesetz für verfassungsmäßig

    Streit um Lenkungsausschuss / Kein Eingriff in Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen / Normenkontrollantrag zurückgewiesen

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    BÜCKEBURG (hb/m). Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat am Freitagvormittag unter dem Vorsitz von Professor Dr. Jörn Ipsen die Normenkontrollklage des Landtagsabgeordneten Wolfgang Jüttner und 46 weiterer Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion zurückgewiesen und die Regelungen über den gemeinsamen Lenkungsausschuss der Universität Oldenburg und der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in § 54a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes mit der Niedersächsischen Verfassung für vereinbar erklärt.

    "Der gemeinsame Lenkungsausschuss stellt ein Novum im deutschen Hochschulreicht dar und verstößt nach unserer Auffassung gegen die Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit und des Selbstverwaltungsrechts der beiden beteiligten Hochschulen", erklärte Dr. Gabriele Andretta, hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion vor der Urteilsverkündung.

    Der Prozessbevollmächtigte der SPD-Landtagsfraktion, Professor Dr. Alexander von Brünneck, erinnerte daran, "dass der Lenkungsausschuss nicht Teil der Hochschulselbstverwaltung der beiden betroffenen Hochschulen ist, sondern ausdrücklich befugt ist, in die Selbstverwaltung beider Hochschulen einzugreifen". Während des Gesetzgebungsverfahrens hätten alle Beteiligten der Universität Oldenburg und der Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in öffentlicher Anhörung den Lenkungsausschuss abgelehnt. Das Gesetz sei ungeachtet aller Einwände beschlossen worden.

    Der Staatsgerichtshof begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, "dass die Ermittlung des Abstimmungsbedarfs zwischen verschiedenen Hochschulen eine Angelegenheit der Landeshochschulplanung sei, die in die Zuständigkeit des Landes falle. Mit ihrer Beteiligung an dem Gemeinsamen Lenkungsausschuss sei den betroffenen Hochschulen deshalb eine Teilhabe an der Landeshochschulplanung eingeräumt worden.

    "Der Staatsgerichtshof hat der Landes- und Planungshoheit des Landes in der Hochschulpolitik Vorrang vor dem Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen gegeben, dies ist eine weitere Stufe auf dem Weg zur Aushöhlung der Selbstverwaltung", meinte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Schostok, nach der Urteilsverkündung. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Gabriele Andretta resümierte "dass die beiden Hochschulen nun am ‚Gängelband‘ der Landesregierung hängen und nur eine Selbstverwaltungsgarantie zweiter Klasse genießen". Foto: hb/m