BÜCKEBURG (hb/m). Am Freitag hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg in dem Verfahren über das Volksbegehren "Gute Schulen" verhandelt. Die Antragsteller haben sich auf Anregung des Staatsgerichtshofes mit der Landesregierung auf einen Vergleich geeinigt. Die Pressestelle des Staatsgerichtshofes teilt mit, dass nach dem Vergleich der Gesetzentwurf in der Weise geändert wird, dass aufgelöste beziehungsweise zusammengelegte Schulen nicht wieder neu errichtet beziehungsweise umgewandelt werden müssen. Entscheidend sei vielmehr, ob eine Volle Halbtagsschule am 31. Juli 2010 bestand und die Schule, zu der sie gehört, bei Inkrafttreten des Gesetzes weiter besteht. Die bisher abgegebenen Unterschriften werden auf das Volksbegehren angerechnet. Unterschriften können bis zum 14. Januar 2012 eingereicht werden.
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