BÜCKEBURG (hb). Am vergangenen Dienstag war es in der Mittagszeit erneut zu einem Betrugsfall gekommen. Opfer war diesmal eine 87-jährige Frau, die sich im Garten ihres Hauses an der Steinberger Straße aufgehalten hatte und dort vom Gehweg aus von einem Mann angesprochen wurde.
Der Mann erwähnte gegenüber der alten Dame einen angeblichen Wasserrohrbruch an der Straße und erklärte, dass er daher eine Überprüfung im Haus vornehmen müsse. Arglos ließ die Seniorin den Unbekannten in die Wohnräume in der 1. Etage, wo er im Badezimmer mit einem Messgerät hantierte und dabei ständig telefonierte. Sein Opfer hat auf seine Anweisung hin immer den Wasserhahn auf- und zudrehen müssen.
Mit der Bemerkung, dass "jetzt alles in Ordnung" sei, verließ der Mann das Haus. Erst später bemerkte die Frau, dass ihre Handtasche an der Flurgarderobe durchwühlt worden war und auch im Schlafzimmer Unordnung herrschte. Es fehlten 300 Euro aus einem Behältnis.
Die Polizei geht davon aus, dass der Unbekannte einen Komplizen gehabt haben muss, den die Frau nicht bemerkt hatte. Der Mann dürfte sich im Haus umgesehen und das Geld unbemerkt an sich genommen haben.
Die Seniorin beschreibt den Täter als südländische Erscheinung. Etwa 1,75 Meter groß, von normaler Statur mit schwarzen Haaren. Er sprach hochdeutsch mit leicht stotternder Stimme. Gekleidet war er mit Jeans, einem hellblauen Hemd und einem blauen, mit schwarz abgesetzten Blouson. Er hatte eine kleine Tasche und ein Mobiltelefon dabei.
Wer Hinweise (Tatzeitpunkt zwischen 11.30 und 12 Uhr) geben kann wird gebeten, sich mit der Polizei in Bückeburg unter der Rufnummer 05722 / 9593-0 in Verbindung zu setzen.
Die Polizei teilt aufgrund des geschilderten Falls mit, dass bereits seit Ende Juli im hiesigen Bereich zur Tageszeit vermehrt Männer mit Diebstahls- und Betrugsabsichten auftreten. Alle gaben sich bislang als Angestellte eines bekannten Gewerbebetriebes oder der Stadtwerke aus und versuchen sich Zutritt in die Wohnungen überwiegend betagter Bürger zu verschaffen.
Hier sei äußerste Vorsicht geboten und Misstrauen angezeigt. Autorisierte Personen weisen sich immer mit einem Berechtigungspapier aus. Im Zweifel rät die Polizei, niemand in die Wohnung zu lassen und unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.