1. Vermieter zuständig für Wärme und Heißwasser

    Tipps des Mieterbundes zum Start der Heizsaison

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    BÜCKEBURG (hb/m). Im Herbst beginnt die Heizsaison. Normalerweise werden die Heizungen nicht das ganze Jahr über betrieben. Deshalb ist in vielen Mietverträgen eine Heizperiode festgelegt, die üblicherweise am 1. Oktober beginnt.

    Nach Auskunft des Deutschen Mieterbund (DMB) Hannover ist der Vermieter spätestens ab dieser Zeit zum Heizen verpflichtet. Zwischen 20 bis 22 Grad müssen in der Wohnung mindestens erreicht werden. Jedoch gilt dies nicht rund um die Uhr. Ausreichend ist es, wenn die Räume von 6 bis 23 Uhr entsprechend warm werden. Ist das nicht der Fall, liegt ein Mangel vor, und eine Mietminderung ist gerechtfertigt. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann der Mieter laut DMB Hannover fristlos kündigen.Nachts ist der Vermieter zur sogenannten Nachtabsenkung verpflichtet; er muss also die Heizung zurückfahren. Dann reichen 18 Grad Celsius aus. Beim Warmwasser wird in Bad und Küche eine Temperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange auf sich warten lassen - spätestens nach zehn Sekunden sollte das Warmwasser aus dem Hahn kommen.