1. Vermieter muss die Möbel abbauen

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    BÜCKEBURG (hb/m). Will der Vermieter in der Mieterwohnung Reparaturen oder Sanierungsarbeiten durchführen, muss er auch für den notwendigen Auf- und Abbau des Mietermobiliars sorgen und nicht der Mieter selbst. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) mit Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hin. Der Mieter muss nach der Entscheidung des Gerichts die notwendigen Arbeiten in seiner Wohnung lediglich dulden, ihn trifft aber keine Mitwirkungspflicht. Es sei Sache des Vermieters, die notwendigen Auf- und Abbauarbeiten von Möbeln vorzunehmen.