1. Polizei warnt vor dem "Rosentrick"

    Rumänische Staatsangehörige treten teilweise aggressiv auf / Bandenmäßige Betrugshandlungen

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    BÜCKEBURG (hb). Anfang Februar waren im Bückeburger Stadtgebiet zwei 13- und 19-jährige rumänische Staatsangehörige aufgefallen, die versucht hatten, Rosen gegen eine Spende an die Aktion "Ein Herz für Kinder" wortreich anzubieten. Die Spende sollte als lebensrettende Maßnahme eines Babys mit zwei angeborenen Köpfen dienen.

    Die Mädchen zeigten ein teilweise recht aggressives Verhalten gegenüber arglosen Passanten, woraufhin sie durch herbeigerufene Beamte der Bückeburger Polizei kontrolliert wurden.

    Die Beamten stellten fest, dass die "Sammlerinnen" nur einen geringen Barbetrag und ein Notizbuch mit verschiedenen handschriftlichen Einträgen bei sich führten. Geschädigte konnten bislang nicht ermittelt werden. Weitere Befragungen ergaben, das zeitweise auch ein jüngerer Mann bei den beiden Mädchen war, der einzelne Rosen zunächst "verschenkte", dann aber massiv eine Geldspende dafür einforderte.

    Die Polizei geht davon aus, dass die im Bereich Stadthagen wohnenden Täterinnen eventuell auch in der Kreisstadt mit dem "Rosentrick" auftreten werden. Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen sind sie mit diesem Trick aktuell im norddeutschen Raum unterwegs.

    Dabei war es bereits zu Unterschlagungen von Wechselgeld bei der "Spendenübergabe" sowie zu Taschendiebstählen gekommen. Opfer der Trickbetrüger werden gebeten, sich mit dem Polizeikommissariat unter der Rufnummer 05722 / 95930 oder 110 in Verbindung zu setzen.

    Ulrich Kaupmann, Pressesprecher des Polizeikommissariats, schätzt, dass die von der Polizei aus gesehen bandenmäßig versuchten Betrugshandlungen, vorrangig gegen ältere und arglose Mitbürger/innen begangen werden. Zücke das Opfer aufgrund des emotionalen Drucks erst einmal seine Geldbörse, sei es schon zu spät. Dann wissen die im Team arbeitenden Täter bereits wo mehr Geld und vielleicht sogar Kreditkarten zu finden sind.

    Wichtig für eine erfolgreiche Ermittlung und Schadensbegrenzung, so Kaupmann weiter, ist eine schnelle Information der Polizei unter den oben angegebenen Rufnummer.

    Besser sei es jedoch, sich von vornherein nicht mit Bettlern und angeblichen Spendensammlern einzulassen, die ihre legalen Zwecke nicht überprüfbar darlegen können.