BÜCKEBURG (hb). Aus gegebenem Anlass weist die Polizei erneut darauf hin, dass die Führer von Kleinkraftfahrzeugen an den neuen Versicherungsschutz für ihre Fahrzeuge denken sollten. Die Versicherungskennzeichen in Schwarz haben mit Wirkung zum 29. Februar ihre Gültigkeit verloren. Seit 1. März ist das Kennzeichen mit der blauen Aufschrift gültig. In den letzten Tagen musste die Polizei aufgrund dieser Tatsache vier Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz einleiten.
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Neue Kennzeichen
Polizei weist auf Versicherungsschutz hin
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