1. Speichelproben beantragt

    Staatsanwaltschaft will Werte von 500 Soldaten mit DNA-Spuren vergleichen

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    BÜCKEBURG (hb). Das Amtsgericht Bückeburg hat im Fall der Vergewaltigung einer Soldatin in der Jägerkaserne auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine molekulargenetische Reihenuntersuchung angeordnet. Die Geschädigte war am 12. August dieses Jahres in der Schäferkaserne in Bückeburg stationiert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Vergewaltigung nicht um eine Zufallstat handelt. Deshalb konzentrieren sich die Ermittlungen weiterhin auf das berufliche und private Umfeld der Soldatin und damit auf Personen, die zur Tatzeit und davor im Kontakt mit ihr gestanden haben.

    Personen aus dem privaten Umfeld wurden bereits aufgefordert, freiwillig Speichelproben abzugeben, was auch getan wurde. Diese konnten jedoch als Spurenverursacher ausgeschlossen werden. Nun sind alle männlichen Soldaten, die am Tattag zum Stammpersonal der Schäfer-Kaserne gehörten aufgefordert, freiwillig Speichelproben abzugeben, damit diese mit den am Tatort vorgefundenen DNA-Spuren verglichen werden können, um so den Sachverhalt weiter aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Betroffen vor dieser Maßnahme sind etwa 500 Soldaten. Die Polizei wurde inzwischen mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Angesichts des Umfangs der Maßnahme ist nach Schätzung der Staatsanwaltschaft mit einem Ergebnis in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr zu rechnen.