1. Mit Betäubungsmitteln und ohne Führerschein

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    BÜCKEBURG (hb). Am vergangenen Wochenende hat die Polizei je ein Bußgeld- und ein Strafverfahren einleiten müssen. Mit einem Bußgeldverfahren muss ein 23-jähriger Bückeburger Pkw-Fahrer rechnen, der von den Beamten im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle dabei ertappt wurde, unter Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen.

    Ferner war einer Streifenwagenbesatzung des Bückeburger Polizeikommissariats ein Pkw aufgefallen, an dem die Zulassungssiegel fehlten. Bei der daraufhin durchgeführten Kontrolle des Pkw wurde festgestellt, dass das Fahrzeug bereits Mitte 2012 wegen fehlenden Versicherungsschutzes von Amts wegen entstempelt worden war. Bei der weiteren Überprüfung der 42-jährigen Fahrerin konnte diese keinen Führerschein vorlegen. Dieser war ihr bereits vor zwei Jahren entzogen worden.