BÜCKEBURG (hb/m). Wie die Staatsanwaltschaft Bückeburg mitteilt, wurde am vergangenen Dienstag mit der Umsetzung des Beschlusses des Amtsgerichts Bückeburg auf dem Gelände der Schäferkaserne begonnen. Nach weiteren Ermittlungen konnte der Kreis der Betroffenen der Maßnahme weiter eingeschränkt werden. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem jetzigen Ermittlungsstand davon aus, dass es sich um keine Zufallstat handelt. So konzentriert sich die Reihenuntersuchung auf Soldaten, die zum Tatzeitpunkt in derselben Staffel arbeiteten wie die Soldatin. Der Personenkreis besteht aus 36 Soldaten.
Am Dienstag wurde den im Dienst befindlichen 21 Soldaten durch die Polizei die Maßnahme erläutert und sie wurden gebeten, freiwillig eine Speichelprobe abzugeben. Es konnten Speichelproben gesichert werden. Den weiteren Soldaten, die nicht anwesend waren, wird die Maßnahme in den folgenden Tagen erläutert. Auch sie werden gebeten, freiwillig an der Maßnahme mitzuwirken. Die am Dienstag gesicherten Proben werden durch das LKA Niedersachsen untersucht und mit bereits vorliegenden DNA-Spuren vom Tatort abgeglichen. Die Ermittlungen dauern an.