1. Freilaufende Hunde

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    RUSBEND (hb/m). Am Dienstag wurde eine 68-jährige Frau in Rusbend angetroffen, die ihren Hund ohne Leine laufen ließ. Die Polizei Bückeburg erinnert daran, dass dies in der Zeit zwischen dem 1. April und 15. Juli eine Ordnungswidrigkeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung darstellt. Zum Schutz der heimischen Arten wird um Einhaltung der Vorschrift dringend gebeten!