1. Patienten- Verfügung

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    BÜCKEBURG (hb/m). Der wissenschaftliche und technische Fortschritt machen es möglich, dass heute schwerstkranken Menschen geholfen werden kann, für die es noch vor Jahren keine Rettung gegeben hätte. Ärztinnen und Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Das gilt für die Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie. Solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst dem Arzt diese Zustimmung geben oder verweigern.

    Wie aber stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Hilfestellung für diejenigen, die eine individuelle Patientenverfügung treffen wollen, gibt hier die Broschüre "Patientenverfügung - Leiden - Krankheit - Sterben" des Bundesministerium der Justiz. Das 42 Seiten starke Informationsheft ist für alle Interessierten kostenlos bei der Barmer GEK, Lange Straße 57, erhältlich.