BÜCKEBURG (hb/m). Am Montag wurde gegen 21.20 Uhr der Führer eines führerscheinpflichtigen Kleinkraftrades auf dem Oberwallweg kontrolliert. Die Beamten stellten bei dem mit 0,96 Promille alkoholisierten Fahrer fest, dass zudem der Verdacht einer Drogenbeeinflussung vorliegen könnte. Eine Blutprobe wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt, weil nicht nur der Alkoholgehalt zu hoch war, sondern der Fahrer keinen Führerschein vorweisen konnte und das Fahrzeug nicht versichert war.
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Ohne Führerschein
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