1. Getestete DNA-Proben stimmen nicht überein

    Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

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    BÜCKEBURG (em). Nach den umfangreichen Ermittlungen im Fall des sexuellen Übergriffs auf eine Soldatin auf dem Gelände der Jägerkaserne in Bückeburg wurde das Verfahren eingestellt.

    Das Ergebnis der molekulargenetischen Reihenuntersuchung durch das Landeskriminalamt Niedersachsen liegt vor. Nach Auswertung der abgegebenen Speichelproben der Soldaten konnte das Landeskriminalamt Niedersachsen keinen Treffer mit am Tatort sichergestellten DNA-Proben feststellen. Nicht alle der 36 von der freiwilligen Reihenuntersuchung betroffenen Soldaten hatten Proben abgegeben. Soweit keine Probe zum Vergleich vorlag, konnte aber aus anderen Gründen ein Anfangsverdacht ausgeschlossen werden.

    Untersuchungen durch das Landes- und Bundeskriminalamt an dem von der Soldatin im November 2012 überreichten mutmaßlichen Täterschreiben, führten nicht dazu, dass die Urheberschaft geklärt werden konnte.

    Nach den erfolgten umfangreichen Ermittlungen und dem sich daraus ergebenden Ermittlungsergebnis hat die Staatsanwaltschaft Bückeburg das Verfahren nun eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte und derzeit keine weiteren Ermittlungsansätze vorliegen.

    Das Ergebnis der Ermittlungen und die Einstellung des Verfahrens wurde der Rechtsanwältin der Soldatin, Anke Grotjohann, vorab mitgeteilt. Sie erhob keine Einwände gegen diese Entscheidung.

    Sollten sich in Zukunft neue Anhaltspunkte ergeben, die weitere Ermittlungen sinnvoll erscheinen lassen, wird das Verfahren wieder aufgenommen.