1. Warnung vor unseriösen Stromwerbern

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    BÜCKEBURG (em). Das Schauspiel wiederholt sich im gesamten Bundesgebiet, aktuell in Bückeburg: "Drückerkolonnen" nehmen sich ganze Straßenzüge vor, um vornehmlich Senioren zu überreden, Stromverträge des Unternehmens Energie2Day abzuschließen. Die meist jungen Werber geben dabei an, im Auftrag der Stadtwerke unterwegs zu sein, um sich das Vertrauen der potenziellen Kunden zu erschleichen.

    "Die Stadtwerke Schaumburg Lippe betreiben keinerlei Haustürgeschäfte", versichert Eduard Hunker, Geschäftsführer der Stadtwerke mit Hauptsitz in Bückeburg. Zwei Kunden der Stadtwerke hatten sich telefonisch bei den Stadtwerken nach dem unerwarteten Besuch besorgt gemeldet. Weitere Recherchen ergaben, dass in Bückeburg der gesamte Bereich der Wallstraße von den Werbern aufgesucht wurde. Mehrere Verbraucherzentralen warnen bereits seit Jahren vor den Methoden des Münchener Unternehmens, Thema war Energie2Day ebenfalls in der Sendung "sternTV" vom 16. April, in der junge Werber von den fragwürdigen Methoden ihres ehemaligen Arbeitgebers berichteten. Die Stadtwerke warnen erneut und eindringlich vor dem Abschluss von Strom-, Gas- oder anderen Verträgen an der Haustür. Die so oft versprochene angebliche Ersparnis entpuppt sich im Nachhinein nicht selten als Kostenfalle mit teilweise erheblichen Preissteigerungen. Zudem droht ein Missbrauch der persönlich herausgegebenen Daten.

    Die Mitarbeiter der Stadtwerke beraten ausschließlich telefonisch, schriftlich oder persönlich in den Kundencentern in Bückeburg und Stadthagen. Monteure und Ableser der Stadtwerke können sich stets ausweisen. Ein Anruf bei den Stadtwerken genügt, um sicher zu gehen, ob es sich bei dem Besuch vor der Haustür auch wirklich um einen Mitarbeiter der Stadtwerke handelt. Wer von bereits unterschriebenen Verträgen zurücktreten möchte, kann innerhalb von 14 Tagen Widerruf einlegen. Die Frist beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, beginnt die 14-tägige Frist erst gar nicht und man kann sogar noch Jahre später widersprechen. Im Zweifelsfall sollten Betroffene sich anwaltlich beraten lassen. Noch besser ist, sich gar nicht erst auf Haustürgeschäfte einzulassen und fremden Personen keinerlei persönliche Daten anzugeben.