1. So bekommen die Fans keinen WM-Platzverweis

    Rechtsfragen zur Fußball-WM / Dekoration und Tippspiele meist unproblematisch

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    LANDKREIS (wa). Nächste Woche ist es soweit: Macht die Combinhos bereit, es ist Fußballweltmeisterschaft in Brasilien und Deutschland feiert! Jogis Elf kickt erstmals am Montag, 16. Juni gegen Portugal. Die Fußballfans sind im Fieber – aber was ist erlaubt in Sachen Dekoration am Schreibtisch, Public Viewing im Lieblingslokal, Tippspiel unter Arbeitskollegen und Urlaubsantrag für den Flug zum Zuckerhut? Karsten Martens, Vorsitzender vom Schaumburger Anwaltverein im LG-Bezirk Bückeburg klärt für die Leser des Schaumburger Wochenblattes die Rechtsfragen zur Weltmeisterschaft.Die deutsche Elf live in Brasilien miterleben? "Wenn betriebliche Gründe gegen Urlaub während der WM sprechen, muss der Chef dem Wunsch nicht entsprechen", erklärt Rechtsanwalt Martens. Combinho rasseln am Schreibtisch oder Deutschland-Fahne wedeln während des Telefonats? Wer keinen Urlaub bekommt oder keinen beantragt, darf am Arbeitsplatz nicht einfach sichtbar die deutsche Nationalmannschaft unterstützen. Laut Martens gibt es ein Recht auf private Deko am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer nicht. Der Arbeitgeber müsse daher sein Einverständnis erklären. In der Stadtverwaltung Bückeburg wird die WM-Deko ganz sportlich gesehen. Was gefällt ist erlaubt – allerdings "darf es keine Überhand nehmen", sagt Wirtschaftsförderin Bettina Remmert. Eine Toto-Runde gibt es im Rathaus auch. Per Telefon werden die Tipps abgeben und dem besten WM-Schätzer gebührt ein kleiner Wanderpokal. "Tipprunden mit Kollegen sind unproblematisch, aber man darf sich damit nur in den Arbeitspausen befassen", sagt Rechtsanwalt Martens. Wer allerdings online auf WM-Spiele wetten will, braucht eine Erlaubnis des Chefs, der eine private Nutzung des Computers gestatten muss.

    Martens rät denen, die nach Brasilien fliegen, drei Versicherungen abzuschließen. Er empfiehlt eine Reiserücktritts-, Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung. Denn: Wer wegen Flugverspätung das Spiel verpasst, hat zwar keine Schadenersatzansprüche für den Ticketpreis, wohl aber bei einer europäischen Airline Anspruch auf die Rückerstattung von bis zu 600 Euro; geregelt. Rechtsanwalt Martens: "Reisende sollten frühzeitig Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen." Die WM wird im öffentlich-rechtlichen Fernsehen übertragen, theoretisch könnte jede Bar die Fußballspiele zeigen. Veranstalter, die von ihren Gästen Eintritt nehmen, benötigen jedoch eine FIFA-Lizenz.

    Alle Wirte, die zur WM einen Fernseher aufstellen aber keinen Eintritt nehmen, müssen lediglich GEMA-Gebühren zahlen Rechtsanwalt Martens sagt: "FIFA-Recht hat keinen Gesetzgebercharakter. Große Sportereignisse unterliegen in Deutschland nur dem Urheberrecht." Foto: wa