BÜCKEBURG (mh). Ein Hundehalter hatte bei der Bückeburger Landpartie seine beiden Hunde im geparkten Wagen zurückgelassen. Die Tiere hatten keine Luftzufuhr und wurden auch nicht versorgt. Nun muss sich der Halter wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
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Hunde zurückgelassen
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