BÜCKEBURG (mk). Die Hauptversammlung der Neschen AG, Bückeburg, hat den Kurs von Vorstand und Aufsichtsrat unterstützt und den erfolgreichen operativen Turnaround des Unternehmens gelobt. Zugleich fordern die Aktionäre Klarheit von Sandton Capital Partners. Der Vorstand der Neschen AG, Bückeburg, hatte bereits in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach Klarheit über Refinanzierungsoptionen gefordert. Der Hedgefonds hatte im Mai ein Kreditpaket von JP Morgan übernommen und lässt das Unternehmen über seine Pläne seit Monaten im Unklaren. Mal favorisiert Sandton einen Debt to Equity Swap, also einen Tausch von Schulden in Eigenkapital, bei dem die bestehenden Aktionäre deutlich verwässert werden sollen, mal soll der Kredit gegen eine Teiltilgung erlassen werden.
Die Hauptversammlung folgte den Vorschlägen der Verwaltung und hat die Aufsichtsratskandidaten Robert Gärtner, Bernd Capellen sowie Dr. Wolfgang Riehle gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat Robert Gärtner erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Bernd Capellen zu seinem Stellvertreter. Der Vorstand sowie die Aufsichtsratsmitglieder Robert Gärtner und Bernd Capellen wurden von der Hauptversammlung entlastet, während Joachim Koolmann, den die Hauptversammlung nicht erneut in den Aufsichtsrat wählte, nicht entlastet wurde.
Die angeblich mit 29,9 Prozent an der Neschen AG beteiligte Londonderry LLC hat gemäß einer Zeugenaussage offenbar die tatsächliche Eigentümerstruktur verschleiert. Nach den der Gesellschaft vorliegenden Informationen mussten Vorstand und Aufsichtsrat annehmen, dass Londonderry als Treuhänder von Sandton Capital fungiert.
Demnach hätten die von Londonderry abgegebenen WpHG-Meldungen gegen die wertpapierhandels-rechtlichen Meldepflichten verstoßen, da der tatsächliche Eigentümer nicht genannt worden war. Vor diesem Hintergrund hat der Versammlungsleiter beschlossen, die durch einen Vertreter von Londonderry angemeldeten Stimmen nicht zur Abstimmung zuzulassen. Ebenso hat offenbar der Aktionär Oliver Zinn gegen Meldepflichten verstoßen, so dass auch seine Stimmen nicht zur Abstimmung zugelassen worden sind.