BÜCKEBURG (em). Das Polizeikommissariat Bückeburg hat anlässlich der Verkehrssicherheitswoche vom 4. bis zum 10. Mai insgesamt bei 180 Verkehrsteilnehmern Kontrollen durchgeführt. Die Alkoholkontrollen führten zu zwei Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und einer Trunkenheitsfahrt nach dem Ordnunsgwidrigkeitengesetz. In allen drei Fällen wurden von den Kraftfahrern Blutproben entnommen. In Bezug auf Geschwindigkeitsverstöße wurden insgesamt 21 zu schnelle Autofahrer gezählt, wobei ein Verstoß führerscheinrechtliche Konsequenzen hatte. Eine Strafanzeige wurde wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt und zwei Kraftfahrer waren erst gar nicht nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Hinsichtlich der Nachlässigkeiten in Sachen Gurt waren 24 Kraftfahrer und bzgl. Mobiltelefonnutzung fünf Verkehrsteilnehmer auffällig geworden. Weiterhin wurden 17 Nebeneffekte registriert, die sich z.B. auf das Nichtmitführen eines Führerschein oder TÜV-Verstöße bezogen.
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Polizei zieht Bilanz
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