1. Standortübungsplatz

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    BÜCKEBURG (mah). Der Standortsälteste Bückeburg weist aus aktuellem Anlass erneut darauf hin, dass das Betreten und Befahren des Standortübungsplatzes Bückeburg/Röcke durch Unbefugte grundsätzlich verboten ist. Das gilt sowohl während als auch außerhalb der Dienstzeit. Durch den Ausbildungsbetrieb der Bundeswehr können Gefährdungen für Unbeteiligte nicht ausgeschlossen werden.