Neben der Verkehrstüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer stand aber
auch die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges in Hinsicht möglicher
technischer Mängel im Fokus der Beamten.
Leichtere Verstöße konnten nach einem belehrenden Gespräch mit
einer mündlichen Verwarnung abgehandelt werden.
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen mussten in zwei Fällen
eingeleitet werden. Fünf Verstöße wurden mit Verwarngelder
versehen.
Ein Wiedersehen mit der Polizei wird es mit zwei
Verkehrsteilnehmern geben, die auf Grund von technischer Mängel an
ihrem Fahrzeug dieses nach einer Mängelbeseitigung der Polizei
erneut vorführen müssen.
Darunter auch ein Fahrzeugführer, der mit seinem Pkw unterwegs war,
der schon seit über acht Monaten mit seiner Hauptuntersuchung
überfällig war
-
Es gibt ein Wiedersehen:
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