1. Trunkenheitsfahrt

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    MEINSEN (em). In Meinsen ereignete sich am Mittwoch um circa 15 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen zwei Autos im Begegnungsverkehr auf der Straße "Zu den Brücken" in Höhe der Einmündung Kösterbrink. Die zwei Wagen berührten sich an den Außenspiegeln. Für die verständigten Polizeibeamten blieb es jedoch nicht nur bei der normalen Verkehrsunfallaufnahme, da deutliche Anzeichen vorhanden waren, dass die 56-jährige Fahrerin ihr Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hat. Nachdem die Frau einen Alkoholtest ablehnte, wurde eine richterliche Anordnung eingeholt, dass der möglichen Unfallverursacherin eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt werden soll. Der Schlüssel und der Führerschein sollten damit auf der Wache bleiben.

    Gegen 17.12 Uhr staunten die Beamten nicht schlecht, als sie beobachten konnten, wie die mittlerweile führerscheinlose und noch immer unter Alkoholeinfluss stehende Bückeburgerin mit ihrem an der Unfallstelle abgestellten Auto in ihre Garage fuhr. Abschließend wurde zur Sicherheit auch der Zweitschlüssel des Wagens in das Gewahrsam der Polizei Bückeburg genommen. Gegen die Bückeburgerin wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.