1. Auffahrunfall an roter Ampel

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    BÜCKEBURG (jb). Für den 20-jährigen Bückeburger, Fahrer eines VW, war es unerklärlich, dass er am Donnerstag, dem 22. Juni, um 16.45 Uhr auf der Scheier Straße in Bückeburg, Fahrtrichtung Scheie, einen vor der roten Ampel stehenden Pkw Renault übersehen konnte. Der VW fuhr in das Fahrzeugheck des Renault, der von einer 57-jährigen Seggebrucherin gefahren wurde, die dabei leicht verletzt wurde. Ihr Auto stieß zwangsläufig gegen den vor ihr stehenden Pkw Opel eines 52-jährigen Bückeburgers, der als erstes Fahrzeug an der roten Ampel stand.

    Das Fahrzeug des Unfallverursachers und der Seggebrucherin mussten abgeschleppt werden. Die Beamten schätzten die Gesamtschadenshöhe auf knapp 20.000 Euro. Gegen den Bückeburger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verursachung eines Verkehrsunfalles aus Unachtsamkeit eingeleitet.