BÜCKEBURG (jb). Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat das Ermittlungsverfahren bezüglich des in der Nacht vom 31. August zum 1. September in der Flüchtlingsunterkunft im Unterwallweg in Bückeburg tot aufgefundenen Flüchtlings eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat sich der Anfangsverdacht wegen eines Tötungsdeliktes nicht bestätigt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich der Mann mittels eines Messer selbst getötet hat. Dies hat die Auswertung der Spuren sowie die Befragung der Zeugen ergeben. Nähere Angaben können im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen nicht gemacht werden.
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Toter Flüchtling
Ermittlungsverfahren eingestellt
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