1. Neue Sprechzeiten in der Beratungshilfe

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    BÜCKEBURG (di). Das Amtsgericht Bückeburg hat in Beratungshilfesachen ab dem 15. Dezember neue Sprechzeiten. Rechtsuchende, die einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung benötigen, können ab diesem Zeitpunkt immer montags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr in die Sprechstunde kommen, um Ihren Antrag mündlich zu Protokoll zu geben. Darüber hinaus können Beratungshilfeanträge natürlich auch weiterhin schriftlich gestellt werden. Informationen und Antragsvordrucke erhalten Rechtsuchende wie gewohnt auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/. Die übrigen Sprechzeiten bleiben unverändert. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine telefonische Terminabsprache empfohlen.