1. Mehr Plätze für die Kinderbetreuung schaffen

    Stadt plant Ausweitung des Betreuungsangebots im KiTa- und Krippenbereich / 32 Kindergartenplätze zu wenig

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    BÜCKEBURG (nh). Das Thema Kinderbetreuung bewegt nach wie vor die Bürger und die Politik Bückeburgs. Der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kindergartenplatz sowie die Neuregelung es Niedersächsischen Schulgesetzes, das Eltern das Recht einräumt, den Einschulungstermin ihrer Kinder um ein Jahr auszusetzen, sorgt nach wie vor für einen gesteigerten Bedarf in der Kinderbetreuung. Zwar werde im KiTa-Bereich eine Betreuungsquote von 95 Prozent erreicht, dennoch gäbe es zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 rund 32 Plätze zu wenig. Erweiterung des Angebots Wie zuletzt in der jüngsten Sitzung des Jugendausschusses der Stadt Bückeburg diskutiert, soll das Betreuungsangebot der Stadt Bückeburg weiter ausgebaut werden. Als Vorhaben seitens der Stadt sind unter anderem geplant, eine weitere Gruppe mit zehn Kindern im Kindergarten Meinsen zu etablieren; des Weiteren steht der Antrag der Kirchengemeinde Frille auf Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten Wietersheim zur Diskussion. Darüber hinaus könnte eine Waldkindergartengruppe mit 15 Plätzen geschaffen werden, erläuterte Christian Schütte, Fachgebietsleiter Familie und Soziales, im vergangenen Jugendausschuss. Deckungslücke Im Krippenbereich gebe es derzeit eine Auslastung von rund 52 Prozent, erstrebenswert sei jedoch eine Betreuungsquote von mindestens 60 Prozent. Aus dem jährlichen Abstimmungsgespräch mit den Einrichtungen ergaben sich 35 freie Krippenplätze bis zum 31. Juli diesen Jahres. Die meisten hiervon würde es in der Julianenkita, Krippe Hinüberstraße geben. Christian Schütte betonte, dass die Stadt über eine ausreichende Angebotsstruktur verfüge und die zu erwartenden Betreuungsinhalte innerhalb der Krippenbetreuung gedeckt werden können. Der Engpass in der Kindertagesstätten-Betreuung ergebe sich zum einen aus zahlreichen Abgängen aus der Krippenbetreuung als auch durch die Gesetzes-Neuregelung bezüglich des Aussetzens des Einschulungstermins um ein Jahr. Demnach hätte 27 Eltern von diesem Recht Gebrauch gemacht und ihre Kinder von der Einschulung in diesem Jahr zurückgestellt. Diese werden weiter im Kindergarten betreut, diese Plätze stehen natürlich dementsprechend nicht zur Verfügung. Lösungen finden Diese Mangelsituation könnte mit der Einrichtung einer Zehnergruppe im Kindergarten Meinsen als auch der Einrichtung einer weiteren KiGa-Gruppe im Übergangsmodul Straußweg ausgeglichen werden. Zudem sollen die vorhandenen 30 altersübergreifenden Plätze weiterhin wollumfänglich von Kindergartenkindern über drei Jahren belegt werden. Im Einzelfall könne mit einer Ausnahmeregelung die befristete Betreuung von KiGa-Kindern auf Krippenplätzen gewährleistet werden. Bei Einrichtung eines Waldkindergartens solle diese nicht zur Deckung des Rechtsanspruches herangezogen werden. Jedoch würden die in einer solchen Einrichtung aufgenommenen Kinder die anderen Einrichtungen entlasten. In der Diskussion um die Einrichtung weitere Krippenplätze beziehungsweise vier weitere Krippengruppen betonte Schütte, dass mit der Einrichtung einer weiteren Krippengruppe in Wietersheim eine Reduzierung der Platzanzahl in dem neuen Projekt einhergehen könnte. Ein Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Waldkindergartens als auch ein Beschluss zur Einrichtung einer Kindergartengruppe im Straußweg werde für den nächsten Jugendausschuss vorbereitet. Foto:nh archiv/Fotolia