LANDKREIS (nh). Alle Gemeindemitglieder, die zur sogenannten "Risikogruppe" durch Krankheit oder Alter gehören, sind durch einen Brief des Bischofs von Hildesheim, Dr. Heiner Wilmer, vom 14. März auch weiterhin entschuldigt. Diese "Dispens" gilt seit dem Beginn der Corona-Krise, auch wenn heute wieder Gottesdienste mit Auflagen öffentlich gefeiert werden dürfen. Für viele - besonders ältere - Katholiken ist die sogenannte "Sonntagspflicht" ein wertvolles, wichtiges Gut. In früheren Zeiten gab es die Aussage, dass bei einem Fernbleiben vom sonntäglichen Gottesdienst sündhaft gehandelt wurde. Auch wenn heute diese Sicht nicht mehr so streng genommen wird, bleibt doch das Gebot, den Sonntag als Tag des Herrn im Gedenken an die Auferstehung Jesu zu heiligen: Von Anfang an versammelten sich die Christen am Sonntag und an Feiertagen zur Eucharistiefeier. Wer ihr ohne hinreichenden Grund fernbleibt, geht an dem Angebot der Nähe Gottes vorbei und entfernt sich von der stärkenden Gemeinschaft der Glaubenden. Deshalb hält die Kirche die Gläubigen seit alter Zeit an, an diesen Tagen die Eucharistie mitzufeiern Um sich zur Teilnahme an den Sonntagsgottesdiensten anzumelden - und für alle anderen Fragen und Anliegen, gelten ab August 2020 neue Öffnungszeiten der Pfarrbüros in Bückeburg und Obernkirchen. Oberwallweg 2, 31675 Bückeburg: Dienstag und Mittwoch 9 bis 11 Uhr, Donnerstag 15 bis 18 Uhr; Rathenaustr., 31683 Obernkirchen: Freitag 9 bis 11 Uhr.
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Dispens zum sonntäglichen Gottesdienst gilt weiter
Neue Öffnungszeiten der Pfarrbüros St. Marien St. Josef
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