BÜCKEBURG (mk). Am Morgen des 16. September, Mittwoch, wurde ein 34-jähriger Bückeburger, der gegen 5.45 Uhr mit seinem Zweirad die Rintelner Straße in Bückeburg befuhr, aufgrund der offensichtlich überhöhten Geschwindigkeit einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser wurde festgestellt, dass an dem führerscheinpflichtigen Leichtkraftrad lediglich ein Versicherungskennzeichen, das nicht zu dem Fahrzeug gehörte angebracht war und der Fahrzeugführer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt. Da der Verdacht bestand, dass er außerdem unter dem Einfluss alkoholischer Getränke steht, willigte er in einen freiwilligen Atemalkoholtest ein, der einen Wert von mehr als zwei Promille ergab. Nach Anordung einer Blutentnahme wurden gegen den 34-Jährigen entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
-
Alkoholisiert unterwegs
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum