BÜCKEBURG (nh). Die Planungen für einen Waldkindergarten (WaKiGa) in Bückeburg werden konkreter und schreiten voran. In seiner jüngsten Sitzung hat der Ausschuss für Jugend und Familie nun das weitere Vorgehen beschlossen. Als Standort wurde sich auf den alten Bolzplatz "An der Schölbeeke" bei Knatensen angrenzend an den Südharrl geeinigt. Hierfür werde nun ein Pachtvertrag mit der Fürstlichen Hofkammer vorbereitet. Eine Betriebsaufnahme mit 15 KiGa-Plätzen soll bereits im August 2021 erfolgen. Passende Fläche ausgemacht Der Standort ist vom öffentlichen Verkehrsraum fußläufig erreichbar und liegt in einer Waldrandlage. Ein Baumbestand ist auf der Fläche nicht unmittelbar vorhanden, sie grenzt jedoch an den Harrl. Das Gelände hat mit etwa 2.000 Quadratmetern eine ausreichende Größe für einen Waldkindergarten. Die baulichen Anlagen sowie die Außenspielflächen können großzügig angelegt werden. Nach Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Baugenehmigungsbehörde und der Fachaufsicht des Landesjugendamtes würde lediglich ein mobiler Bauwagen und ein separates Toilettenhäuschen auf dieser Fläche genehmigungsfähig seien, eine Anbindung an das Versorgungsnetz sei wiederum nicht genehmigungsfähig. Ein erforderliches Sturmgebäude könne auch in der näheren, fußläufigen Umgebung liegen. Anbieten würde sich ein Gebäude in städtischer Nutzung wie ein Dorfgemeinschaftshaus oder die Jugendfreizeitstätte. Notwendig für eine Betriebserlaubnis wäre lediglich eine Bereitstellungserklärung. Die Stadt solle die notwendige Infrastruktur schaffen und als Vertragspartner der fürstlichen Hofkammer auftreten, die Trägerschaft soll aber an einen freien Kita-Träger übergeben werden. Hier waren bereits im Vorfeld die AWO Schaumburg und die DRK-Kinder- und Jugendhilfe im Gespräch, die beide bereits im Landkreis einen Waldkindergarten betreiben und dementsprechend Erfahrung in dieser Betreuungsform haben. Es könnten jedoch noch weitere Anbieter Interesse erkunden. Kooperationsvertrag ausschreibungswürdig Da ein freier KiTa-Träger jedoch nicht das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb des WaKiGas tragen würde, handele es sich beim abzuschließenden Kooperationsvertrag um eine ausschreibungspflichtige Dienstleistung. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind mögliche Einrichtungskonzepte, Erklärungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Betriebskostenkalkulationen als Bewertungskriterien seitens der Stadt einzufordern. Die Erstausstattung - also Bauwagen, Verkehrssicherheitspflicht, Toilettenhäuschen und Ausstattung - würde sich auf circa 100.000 Euro belaufen. Daher sollte möglichst zeitnah die Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushalt beschlossen werden. Die jährlichen Betriebskosten werden auf 70.000 Euro geschätzt, die die nach Betriebsaufnahme verbleibenden fünf Monate wird von Kosten von etwa 30.000 Euro ausgegangen. Die Einleitung der Vergabeverfahrens könne jedoch nur erfolgen, wenn die Finanzierung des Projektes sichergestellt sei. Das Verfahren selber werden zusätzlich noch zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen und sollte planmäßig bis April 2021 abgeschlossen sein. Dann hätte ein möglicher Betreiber noch ausreichend Zeit, um sich um entsprechendes Personal und die allgemeine Organisation zu kümmern. Der Einrichtung eines WaKiGa wurde einstimmig zugestimmt, die Verwaltung wurde mit den nächsten notwendigen Schritten beauftragt. Foto:archiv nh
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Planung für Waldkindergarten schreitet voran
Start voraussichtlich August 2021 / Vergabeverfahren für freie Trägerschaft
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