BÜCKEBURG (nh). Am Sonnabend, den 10. Oktober gegen 6.20 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung des PK Bückeburg einen Sattelzug mit Mi-Kennzeichen auf der B 65 Höhe Bückeburg, bei dem das Heck des Aufliegers beschädigt war und die rückwärtige Beleuchtung nicht mehr funktionierte. Aufgrund der Beschädigungen wurde dem 58 Jahre alten LKW-Fahrer aus Rödinghausen (NRW/Kreis Herford) die Weiterfahrt untersagt und das Gespann im Industriegebiet "Kreuzbreite" in Bückeburg abgestellt. Weitere Ermittlungen haben anschließend ergeben, dass der LKW-Fahrer zuvor, aufgrund der Sperrmaßnahmen auf der B 65, nach Müsingen in die Müsinger Straße abgebogen und aufgrund seiner Ortsunkundigkeit in eine Sackgasse gefahren ist. Bei dem anschließenden Wendemanöver und dem damit verbundenen Rückwärtsfahren hinterließ er eine Spur der Verwüstung. Er beschädigte einen am Fahrbahnrand geparkten Transporter, eine außerhalb der Fahrbahn befindliche Versorgungssäule, eine Laterne sowie ein Straßenschild. Der LKW-Fahrer entfernte sich vom Unfallort, ohne die erforderlichen Angaben zur Schadensregulierung zu hinterlassen. Gegen den 58-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
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LKW hinterlässt großes Schlachtfeld
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