1. Leistungsverzeichnis für Schulverpflegung steht

    Konzessionsvergabe an feste Kriterien knüpfen / Abgabepreis subventionieren

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    BÜCKEBURG (nh). Der Arbeitskreis Schulverpflegung hat seine Hausaufgaben gemacht und mit der Verwaltung ein Leistungsverzeichnis für die kommende Ausschreibung eines Konzessionsnehmers für die Schulverpflegung erstellt. "Es steckt den von uns geforderten Rahmen ab", erläutert Christian Schütte, Fachgebietsleitung Familie und Soziales, in der jüngsten Schulausschusssitzung. Inhaltlich orientiere sich das Leistungsverzeichnis an den Vorgaben der Gesellschaft für Ernährung bezüglich der Qualität des Essens. Es ist wesentlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen für die anstehende Ausschreibung. Es bestimmt die Art des Verpflegungssystems, den Umfang der gewerblichen Dienstleistung und der städtischen Eigenleistungen sowie den Abgabepreis der Verpflegungsleistungen an die Erziehungsberechtigten. Des Weiteren würden Einzelpunkte, wie beispielsweise die Begünstigung von Firmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen, aufgeführt. Der Preis für die Mahlzeiten solle zudem subventioniert werden, ebenso die Kosten für die beschäftigten Küchenkräfte. Auch mögliche Investitionen für die Aufrüstung der Küchen sollen aufgelistet werden. Auf Grundlage dieser Leistungen solle im kommenden Haushaltsjahr die Ausschreibung gestartet werden. "Eine große Aufgabe, die vor uns liegt. Wenn der Preis für die Mahlzeiten über dem erwarteten Preis liegt, sollten wir ebenfalls schauen, ob auch der Landkreis dies subventionieren würde. Das sind Leistungen, die den Kindern zugute kommen", so Axel Wohlgemuth (CDU). Auch die in Rechnung gestellten Lohnkosten würden von der Stadt subventioniert, dies sei nur gerecht. "Der Caterer bietet den Preis an und die Subventionierung stellt eine Absicherung für ihn dar", fügt Schütte hinzu. Der Maximal-Abgabepreis für ein Essen solle 3,50 Euro nicht überschreiten. Bei einer Unterschreitung der angesetzten 2,90 Euro Einkaufspreis könne überlegt werden, den Abgabepreis für die Kinder beziehungsweise Eltern niedriger anzusetzen oder aber auf die Subventionierung zu verzichten. "Der Konzessionsnehmer verkauft sein Essen an die Schulen, die Abrechnung und Beschaffung ist nicht unsere Aufgabe. Wir subventionieren das lediglich", so Schütte. "Wir könnten die Rückantworten zu den Ausschreibungen abwarten und unsere Subventionierungen daran orientieren", regte Andreas Schöniger (Frei Wähler) an. Der Ausschuss stimmte dem Leistungsverzeichnis zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergabeverfahrens auf dessen Grundlage.