Niederung soll wachsen Erweiterung für Natur- und Landschaftsschutzgebiet geplant / Verbote in Erlaubnispflichten umwandeln BÜCKEBURG (nh). Die aktuell rund 70 Hektar große Fläche des Naturschutzgebiets (NSG) Bückeburger Niederung soll auf circa 178 Hektar ausgeweitet werden. Unter anderem sollen Teile des Schlossbaches miteinbezogen werden, ebenso das Gebiet "Scheier Bruch" und "In den Dammwiesen". Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) von etwa 580 Hektar Größe soll zudem präzisiert werden. Entsprechende Planungen und damit resultierende Veränderungen der Regelungen in der Bewirtschaftung wurden im jüngsten Bau- und Umweltausschuss der Stadt Bückeburg vorgestellt. Verfahren läuft Dr. Beug vom Landkreis Schaumburg informierte über die geplanten Änderungen: Im Laufe des Verfahrens wurden bereits Gespräche von der unteren Naturschutzbehörde mit Eigentümern und Pächtern geführt, insgesamt gehören jedoch lediglich 18 Hektar des NSG privaten Eigentümern. Größere Bedenken seien hier nicht angemeldet worden. Der Landkreis hat bereits den Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gefasst, die öffentliche Auslegung soll im Januar 2021 erfolgen. Somit könne nach der Auswertung der Stellungnahmen im ersten Halbjahr 2021 ein entsprechender Beschluss für eine Erweiterung der Niederung gefasst werden. Änderungen im Gebiet Die Erweiterung beinhaltet auch Änderungen in der Art der Bewirtschaftung inklusive Ge- und Verbote. Betroffene Landwirte sollen demnach einen Erschwernisausgleich erhalten. Demnach bestand vorher im NSG das Verbot, Grünland umzubrechen. Dieses soll in ein Verbot, Grünland zu schädigen, zu beseitigen oder zu verändern mit Ausnahme der freigestellten Nutzungen umgewandelt werden. " Wir waren in der Vergangenheit mit dieser Regelung sehr unglücklich", geben die Verantwortlichen zu. Mit der neuen Regelung können Landwirte diese Flächen mit Erlaubnis erneuern. Auf allen Grünflächen im NSG dürfen keine Pflanzenschutzmittel oder gebietsfremdes Saatgut verwendet werden, Grünlanderneuerung ist nur in Form der Nachsaat erlaubt und die Mahd darf nur einseitig oder von innen nach außen erfolgen, zudem soll ein 2,5 Meter breiter, spät gemähter Randstreifenerhalten bleiben. Im LSG soll das Verbot, Grün- in Ackerland umzuwandeln bestehen bleiben. Grünlanderneuerung mittels Umbruch ist erlaubnispflichtig. Auf besonders wertvollen Grünlandflächen soll zudem der Einsatz von Gülle und Pflanzenschutzmitteln erlaubnispflichtig sein. Das Verbot, das NSG außerhalb der gekennzeichneten Wege zu betreten, soll bestehen bleiben. Dies betrifft vor allem die südliche Bürgerdammstraße. Freigestellt sein soll die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde, ebenso die ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung der Wege nach vorheriger Anzeige bei der Naturschutzbehörde einen Monat vor Beginn. Auch die ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege der Gehölze unter besonderer Berücksichtigung ihrer Lebensraumfunktionen mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde sei dann freigestellt. Auch im LSG soll die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer, die ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung der Wege, Pflege der Gehölze unter besonderer Berücksichtigung ihrer Lebensraumfunktionen nach vorheriger Anzeige bei der Naturschutzbehörde einen Monat vor Beginn sowie die Neuerrichtung von Weidezäunen in ortsüblicher landschaftstypischer Weise freigestellt werden. Einige Verbote sollen in der neuen Verordnung erlaubnispflichtig werden, unter anderem die Veränderung, Beschädigung, Beseitigung von Gehölzen, die Errichtung oder wesentliche Veränderung von baulichen Anlagen sowie die Entnahme und das Aufschütten von Boden und Änderungen des Wasserhaushaltes. Des einen Freud, des anderen Skepsis Cornelia Laasch (Die Grünen) begrüßte die geplante Erweiterung: "Es ist ein wertvolles Gebiet und an der Zeit, dass es dort mit dem Naturschutz weitergeht". Die Niederung diene ebenfalls als Naherholungsgebiet für viele Schaumburger. Ein Konsens mit dem Landkreis sollte hier möglich sein. Friedrich Meyer (CDU) sieht die ganze Sache skeptischer: "Die Landwirte kriegen wieder einen drübergepflügt und werden noch weiter eingeschränkt. Glauben Sie, die machen dass mit?", zweifelte Meyer an einem allgemeinen Konsens. Die Änderungen kämen einer "kalten Enteignung" der Landwirte gleich. Dr. Beug führte hierauf aus, dass es den erwähnten Erschwernisausgleich gebe und zudem die Bedürfnisse der Landwirte im Abwägungsprozess berücksichtigt worden seien. Der öffentlichen Auslegung folge dann die Auswertung der Stellungnahmen und eine endgültigen Beschlussfassung im Kreistag. Foto:nh BU: Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Niederung dient zahlreichen Bürgern als Naherholungsgebiet. BU2: Das Gebiet der Niederung soll erweitert und die dortigen Verordnungen aktualisiert werden. BU3: Dr. Beug stellt im jüngsten Bau- und Umweltausschuss die geplanten Änderungen und Erweiterungen vor. BU4: Auf insgesamt 178 Hektar soll das Naturschutzgebiet erweitert werden.
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