1. Unterschiedliche Steuersätze Vereinheitlichung gefordertr

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    BÜCKEBURG (nh).Das versteht kein Mensch: Wer schlecht sieht und eine Brille braucht, zahlt 19 Prozent Mehrwertsteuer; wer schlecht hört und ein Hörgerät braucht, 7 Prozent. Für den Bückeburger Augenoptiker und Hörakustiker Giovanni Di Noto ist diese ungleiche steuerliche Behandlung nicht nachvollziehbar: "Brillen und Hörgeräte sind beide Hilfsmittel, warum müssen meine Kunden für das eine höhere Bruttokosten in Kauf nehmen als für das andere?" Di Noto unterstützt daher die aktuelle Kampagne des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen, der gemeinsam mit anderen Gesundheitshandwerken von der Politik eine Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze für alle Hilfsmittel fordert, seien es Sehhilfen, Hörhilfen oder Kompressionsstrümpfe. "Würde auch für Brillen der reduzierte Steuersatz zur Anwendung kommen, würde das gleich doppelt die Kosten senken: für die Kunden und für die gesetzlichen Krankenkassen, die seit einer Gesetzänderung 2017 nämlich auch für Erwachsene wieder vermehrt die Kosten für Brillengläser tragen müssen." Hinzu kommt, dass Betriebe wie der des Bückeburgers, die sowohl Augenoptik als auch Hörakustik anbieten, nicht mit zwei verschiedenen Steuersätzen hantieren müssten und bürokratisch entlastet würden. Di Noto, der einen Meisterbrief in beiden Gewerken hat, und vieler seiner Kollegen hoffen daher auf Gehör in der Politik und die Einsicht, dass eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer für Sehhilfen längst überfällig ist und für alle eine Entlastung bedeuten würde, von den Krankenkassen über den Betrieb bis hin zum Kunden.