1. Entwicklung im Auge behalten

    110 Prozent des Kita-Bedarfes abgedeckt / Unklarheiten wegen Ganztag

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    Das Thema Kinderbetreuung bedarf einer umfassenden Bedarfsplanung - dieser kommt die Stadt regelmäßig nach, um den vorhandenen Bedarf abzudecken. Anhand der städtischen Meldestatistiken lassen sich so recht zuverlässige Voraussagen machen - jedoch sind auch diese von gewissen Schwankungen und nicht kalkulierbaren Variablen beeinflusst. Die Stadt Bückeburg kann hier jedoch eine gute Bilanz vorweisen und deckt mehr als 100 Prozent der Kindergartenbedarfes ab - 110 Prozent, um genau zu sein. Insgesamt gibt es 654 Kindergartenplätze, davon entfallen 599 Plätze auf die Regelbetreuung, zehn auf Integrationsplätze, 30 auf altersübergreifende Plätze und 15 Waldkindergartenplätze.
    Im Krippenbereich, in dem es für die Eltern keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, deckt die Stadt mit aktuell 189 Plätzen rund 53 Prozent des Bedarfes ab. "Damit machen wir einen ganz guten Schnitt im kommunalen Bereich, 45 bis 50 Prozent werden hier empfohlen. Dennoch müssen wir die Entwicklung im Auge behalten, um weiter den Anspruch abzudecken", erklärt Fachgebietsleiter Bernd Meier im jüngsten Jugendausschuss der Stadt. Die Zahl der zukünftigen Krippenkinder sei jedoch schwer einschätzbar. In diesem und im nächsten Kindergartenjahr liegt die Zahl der möglichen Kinder im Krippenalter bei 355. Zudem ist zu berücksichtigen, dass immer mehr Eltern ihre Kinder im Krippenalter betreuen lassen.
    Generell gehe die Kinderentwicklung leicht nach oben - im Kindergartenbereich hat die Stadt mit ihrem Angebot aktuell noch eine notwendige Reserve - doch das kann sich schnell ändern, unter anderem durch die vorher nicht absehbare Zahl an Flex-Kindern, die noch ein Jahr länger im Kindergarten verbleiben, Zuzügen und Flüchtlingskindern, die in Bückeburg untergebracht werden. "Vieles kann nicht mit Gewissheit gesagt werden. Aber wir gehen davon aus, dass die Reserve für eine absehbare Zeit ausreichend ist". Im Hortbereich ist hingegen noch vieles unklar: Ab 2026 besteht der Anspruch auf einen verpflichtenden Ganztag und einer durchgängigen Betreuung. "Wie die Ausgestaltung am Ende aussieht, werden wir sehen. Wir müssen abwarten, wir diese Thematik vom Bund auf die Kommunen heruntergebrochen und gefördert wird und darauf dann reagieren", erläutert Meier die Lage.
    Weiter sei immer mehr eine Tendenz zur Ganztagsbetreuung auch im Kita-Bereich ersichtlich - zahlreiche Halbtagsplätze wurden inzwischen in Ganztagsplätze umgewandelt. "Gibt es einen Trend, alle umzuwandeln", fragt daher Ausschussmitglied Sandra Schauer. Auch hier könne noch nicht konkret gesagt werden, "wo es am Ende hingeht", aber die Erhöhungen in den vergangenen Jahren hätten deutlich gezeigt, dass die Nachfrage in diesem Bereich und auch in der Randzeitenbetreuung weiter steigt.
    Über große Betreuungsausfälle ganzer Gruppen aufgrund Personalmangels konnte Meier nicht berichten - es habe lediglich vereinzelt Fälle nach der Pandemie gegeben, in denen Gruppen tageweise eingeschränkt geschlossen werden mussten, weil zu viele Fachkräfte ausgefallen waren. "Wir versuchen das dann mit Springerkräften abzudecken oder Kinder in andere Gruppen zu ziehen, aber wir müssen auch unserem Betreuungsanspruch gerecht werden. Die Rekrutierung von Fachkräften ist schwierig, aber wir haben aktuell keine großen Probleme", informiert Meier. Aktuell werde der Personalschlüssel für die Kinderbetreuung intern im Haus diskutiert und gegebenenfalls nochmal in die Politik gegeben. "Wir rechnen das gerade nochmal durch", jedoch ohne weitere Informationen zum Bund sei es anhaltend schwierig, langfristig zu planen. "Wir werden erst dann wirklich reagieren können", macht Meier dem Ausschuss deutlich.