Eigentlich ist es eine Win-Win-Situation: Die Stadt Bückeburg
spendiert allen Kindern, die das sechste Lebensjahr absolviert
haben, zum Geburtstag einen Gutschein für eine einjährige
Mitgliedschaft in einem der zahlreichen Bückeburger Sportvereine.
Jedoch gibt es bei der Ausgestaltung kleine Hindernisse: Die
Vereine möchten bei der Abrechnung so wenig Bürokratie wie möglich,
zudem werden von dieser Regelung einige Vereine - wie die Schützen-
und Rudervereine - ausgeschlossen, denn hier darf der Nachwuchs
erst ab 12 Jahren ran. Darüber hat der Sport- und
Partnerschaftsausschuss (SPA) aus diesem Grund erneut diskutiert,
mit halbwegs zufriedenstellendem Ergebnis: Der bisherige Plan, alle
Kinder zu ihrem sechsten Geburtstag anzuschreiben mit einem
kindgerechten Brief des Bürgermeisters und den auf 50 Euro
gedeckelten Gutschein für eine einjährige Mitgliedschaft in einem
Bückeburger Sportverein der Wahl zu übermitteln, bleibt bestehen.
"Ich sehe hier die Schützenvereine benachteiligt", merkt
Ausschussvorsitzender Andreas Paul Schöniger (Frei Wähler) an und
schlägt eine Sonderregelung für diese Vereine vor.
Abrechnung möglichst unkompliziert
"Schwierig", konstatiert Ausschussmitglied Sascha Cordes (CDU).
Lennard Braun-Werdin. Fachgebiet Bürgerservice, überlegt mit dem
Gremium, dass dies über ein gesondertes Schreiben, ähnlich wie bei
den Sechsjährigen, erfolgen könne. Oder alternativ über die Vereine
interessierte Anwärter bei der Stadt anzumelden, wie Schöniger
vorschlägt, so käme die Verwaltung ebenfalls an die potentiell
Interessierten.
Generell soll diese Modell für die Vereine möglichst unkompliziert
geregelt werden: Die Kinder, die eine Mitgliedschaft in Anspruch
genommen haben, werden gesammelt und am Ende des Jahres mit den
Gutscheinen abgerechnet. Das soll auch einkommensschwachen Familien
entgegen kommen, die diesen Mitgliedsbeitrag so nicht vorstrecken
müssen. Das sehen die Vereine jedoch zum Teil anders - der VfL
Bückeburg beispielsweise habe in seinen Abteilungen
unterschiedliche Beitragssätze und würde ein Vorstrecken seitens
der Eltern, die diese Summe dann am Ende des Jahres von der Stadt
zurückerhalten würden, bevorzugen. "Für einkommensschwache Familien
wirkt das garantiert abschreckend, wenn sie erst einmal selber
zahlen sollen", merkt Ausschussmitglied Maria-Christina Steijn (Die
Linke) an. VfL-Vizepräsident Finanzen Heiner Rösener versichert,
dass "wir in Einzelfällen immer Lösungen gefunden haben. Selbst
wenn keiner zahlen kann, haben wir noch keinem Kind den Sport
verweigert".
Sonderregelung schaffen
Fachbereichsleiter Bernd Meier vermittelte,: "Unser Vorschlag ist
eigentlich eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Die Vereine
wollen junge Mitglieder gewinnen und sie bekommen das Geld ja am
Ende von uns zurück". Schöniger und Meier schlugen zwecks
Beschleunigung des Prozesses vor, den bisherigen Vorschlag, alle
Sechsjährigen anzuschreiben, beizubehalten, und die Ausgestaltung
der Abrechnung im Verwaltungsausschuss zu diskutieren. Eine
Erweiterung für Schützenvereine und Rudervereine, bei denen Kinder
erst ab 12 Jahren aktiv werden können, müsse nochmal gesondert
geprüft werden. Zudem solle die Verfahrensweise nach zwei bis drei
Jahren erneut evaluiert werden hinsichtlich Nutzung und
Nichtnutzung der Gutscheine. "Eigentlich ist er nur zwei Jahre
gültig. Sonst könnten wir ihn auch bis die Kinder 12 Jahre sind
gültig bleiben lassen", schlägt Meier vor. In Summe zeigt sich das
Ausschussgremium jedoch nicht abgeneigt, eine Sonderregelung für
die sechs Bückeburger Schützenvereine sowie die weiteren davon
betroffenen Sportvereine zu finden, sodass diese potentielle
Erweiterung auch im Beschlussvorschlag niedergeschrieben wurde.
"Das Vertrauen in die Verwaltung ist da, dass dies dann auch
umgesetzt wird", macht Cordes deutlich. Dem konnte sich auch der
Ausschuss anschließen und votierte einstimmig für den Beschluss
samt Zusatz. Foto:nh archiv
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Bereits die Kleinen zur Mitgliedschaft animieren
Stadt Bückeburg fördert Vereine und sportliche Aktivitäten von Kindern mit Gutscheinen
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