1. Bereits die Kleinen zur Mitgliedschaft animieren

    Stadt Bückeburg fördert Vereine und sportliche Aktivitäten von Kindern mit Gutscheinen

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    Eigentlich ist es eine Win-Win-Situation: Die Stadt Bückeburg spendiert allen Kindern, die das sechste Lebensjahr absolviert haben, zum Geburtstag einen Gutschein für eine einjährige Mitgliedschaft in einem der zahlreichen Bückeburger Sportvereine. Jedoch gibt es bei der Ausgestaltung kleine Hindernisse: Die Vereine möchten bei der Abrechnung so wenig Bürokratie wie möglich, zudem werden von dieser Regelung einige Vereine - wie die Schützen- und Rudervereine - ausgeschlossen, denn hier darf der Nachwuchs erst ab 12 Jahren ran. Darüber hat der Sport- und Partnerschaftsausschuss (SPA) aus diesem Grund erneut diskutiert, mit halbwegs zufriedenstellendem Ergebnis: Der bisherige Plan, alle Kinder zu ihrem sechsten Geburtstag anzuschreiben mit einem kindgerechten Brief des Bürgermeisters und den auf 50 Euro gedeckelten Gutschein für eine einjährige Mitgliedschaft in einem Bückeburger Sportverein der Wahl zu übermitteln, bleibt bestehen. "Ich sehe hier die Schützenvereine benachteiligt", merkt Ausschussvorsitzender Andreas Paul Schöniger (Frei Wähler) an und schlägt eine Sonderregelung für diese Vereine vor.

    Abrechnung möglichst unkompliziert
    "Schwierig", konstatiert Ausschussmitglied Sascha Cordes (CDU). Lennard Braun-Werdin. Fachgebiet Bürgerservice, überlegt mit dem Gremium, dass dies über ein gesondertes Schreiben, ähnlich wie bei den Sechsjährigen, erfolgen könne. Oder alternativ über die Vereine interessierte Anwärter bei der Stadt anzumelden, wie Schöniger vorschlägt, so käme die Verwaltung ebenfalls an die potentiell Interessierten.
    Generell soll diese Modell für die Vereine möglichst unkompliziert geregelt werden: Die Kinder, die eine Mitgliedschaft in Anspruch genommen haben, werden gesammelt und am Ende des Jahres mit den Gutscheinen abgerechnet. Das soll auch einkommensschwachen Familien entgegen kommen, die diesen Mitgliedsbeitrag so nicht vorstrecken müssen. Das sehen die Vereine jedoch zum Teil anders - der VfL Bückeburg beispielsweise habe in seinen Abteilungen unterschiedliche Beitragssätze und würde ein Vorstrecken seitens der Eltern, die diese Summe dann am Ende des Jahres von der Stadt zurückerhalten würden, bevorzugen. "Für einkommensschwache Familien wirkt das garantiert abschreckend, wenn sie erst einmal selber zahlen sollen", merkt Ausschussmitglied Maria-Christina Steijn (Die Linke) an. VfL-Vizepräsident Finanzen Heiner Rösener versichert, dass "wir in Einzelfällen immer Lösungen gefunden haben. Selbst wenn keiner zahlen kann, haben wir noch keinem Kind den Sport verweigert".

    Sonderregelung schaffen
    Fachbereichsleiter Bernd Meier vermittelte,: "Unser Vorschlag ist eigentlich eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Die Vereine wollen junge Mitglieder gewinnen und sie bekommen das Geld ja am Ende von uns zurück". Schöniger und Meier schlugen zwecks Beschleunigung des Prozesses vor, den bisherigen Vorschlag, alle Sechsjährigen anzuschreiben, beizubehalten, und die Ausgestaltung der Abrechnung im Verwaltungsausschuss zu diskutieren. Eine Erweiterung für Schützenvereine und Rudervereine, bei denen Kinder erst ab 12 Jahren aktiv werden können, müsse nochmal gesondert geprüft werden. Zudem solle die Verfahrensweise nach zwei bis drei Jahren erneut evaluiert werden hinsichtlich Nutzung und Nichtnutzung der Gutscheine. "Eigentlich ist er nur zwei Jahre gültig. Sonst könnten wir ihn auch bis die Kinder 12 Jahre sind gültig bleiben lassen", schlägt Meier vor. In Summe zeigt sich das Ausschussgremium jedoch nicht abgeneigt, eine Sonderregelung für die sechs Bückeburger Schützenvereine sowie die weiteren davon betroffenen Sportvereine zu finden, sodass diese potentielle Erweiterung auch im Beschlussvorschlag niedergeschrieben wurde. "Das Vertrauen in die Verwaltung ist da, dass dies dann auch umgesetzt wird", macht Cordes deutlich. Dem konnte sich auch der Ausschuss anschließen und votierte einstimmig für den Beschluss samt Zusatz. Foto:nh archiv